§ 6 T-ZS (weggefallen)

Zukunftsstiftung, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Tiroler Zukunftsstiftung ist Verantwortlicher nach Art§ 6 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. 2016 Nr. L 119, S. 1.

(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten verarbeiten, sofern diese Daten für die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 3 erforderlich sind:

a)

von Leistungswerbern und Leistungsempfängern: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten, Genehmigungsdaten, Auszahlungsdaten,

b)

von Interessenten für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

c)

von Mitgliedern in Unternehmensnetzwerken: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

d)

von Wettbewerbsteilnehmern: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

e)

von Interessenten für Gründungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten.

(3) Als Identifikationsdaten gelten:

a)

bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,

b)

bei juristischen Personen die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.

(4) Als Unternehmensdaten gelten betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die Rechtsform und die Unternehmensbeschreibung.

(5) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten übermitteln:

a)

die Daten nach Abs. 2 lit. a zum Zweck der Abwicklung und Überprüfung von Leistungen, zur Vermeidung von Doppelleistungen sowie zur Kontrolle der eigenen Leistungsvergabe an das Amt der Tiroler Landesregierung, Stellen des Bundes, die Europäische Kommission und andere mit Leistungen für denselben Gegenstand befasste Stellen;

b)

die Daten nach Abs. 2 lit. c zum Zweck der Zusammenarbeit an andere Mitglieder in Unternehmensnetzwerken.

(6) Der nach Abs. 1 Verantwortliche hat personenbezogene Daten nach Abs. 2 längstens sieben Jahre nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu löschen, soweit sie nicht für die Erfüllung anderer Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung weiter benötigt werden.

(7) Als Identifikationsdaten gelten:

a)

bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,

b)

bei juristischen Personen und Personengesellschaften die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.

(8) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.

Stand vor dem 14.08.2020

In Kraft vom 01.01.2019 bis 14.08.2020
(1) Die Tiroler Zukunftsstiftung ist Verantwortlicher nach Art§ 6 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. 2016 Nr. L 119, S. 1.

(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten verarbeiten, sofern diese Daten für die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 3 erforderlich sind:

a)

von Leistungswerbern und Leistungsempfängern: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten, Genehmigungsdaten, Auszahlungsdaten,

b)

von Interessenten für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

c)

von Mitgliedern in Unternehmensnetzwerken: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

d)

von Wettbewerbsteilnehmern: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten,

e)

von Interessenten für Gründungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unternehmensdaten, Projektdaten.

(3) Als Identifikationsdaten gelten:

a)

bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,

b)

bei juristischen Personen die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.

(4) Als Unternehmensdaten gelten betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die Rechtsform und die Unternehmensbeschreibung.

(5) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten übermitteln:

a)

die Daten nach Abs. 2 lit. a zum Zweck der Abwicklung und Überprüfung von Leistungen, zur Vermeidung von Doppelleistungen sowie zur Kontrolle der eigenen Leistungsvergabe an das Amt der Tiroler Landesregierung, Stellen des Bundes, die Europäische Kommission und andere mit Leistungen für denselben Gegenstand befasste Stellen;

b)

die Daten nach Abs. 2 lit. c zum Zweck der Zusammenarbeit an andere Mitglieder in Unternehmensnetzwerken.

(6) Der nach Abs. 1 Verantwortliche hat personenbezogene Daten nach Abs. 2 längstens sieben Jahre nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu löschen, soweit sie nicht für die Erfüllung anderer Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung weiter benötigt werden.

(7) Als Identifikationsdaten gelten:

a)

bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,

b)

bei juristischen Personen und Personengesellschaften die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.

(8) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.

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