§ 36 Bgld. FWG 1994 (weggefallen)

Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Das Ehrenzeichen für eine 25-jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze§ 36 Bgld. Sie hat einen Durchmesser von 3,2 cm und führt auf ihrer Vorderseite das burgenländische Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden und offenen Lorbeerkranz und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des FeuerwehrwesensFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Das Ehrenzeichen für eine 40-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „40“ trägt.

(2a) Das Ehrenzeichen für eine 50-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene vergoldete Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „50“ trägt.

(3) Die Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefaltenen rot-goldenen Band auf der linken Brustseite getragen. Es wird jeweils nur die höchste Stufe des Ehrenzeichens getragen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.07.2014 bis 31.12.2019
(1) Das Ehrenzeichen für eine 25-jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze§ 36 Bgld. Sie hat einen Durchmesser von 3,2 cm und führt auf ihrer Vorderseite das burgenländische Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden und offenen Lorbeerkranz und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des FeuerwehrwesensFWG 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Das Ehrenzeichen für eine 40-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „40“ trägt.

(2a) Das Ehrenzeichen für eine 50-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene vergoldete Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „50“ trägt.

(3) Die Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefaltenen rot-goldenen Band auf der linken Brustseite getragen. Es wird jeweils nur die höchste Stufe des Ehrenzeichens getragen.

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