§ 227 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
(1) Für den Bereich des Landes Wien wird eine Einigungskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.

(2) Die Einigungskommission besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und vier Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmitgliedern§ 227 Wr. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung aus dem Stand der rechtskundigen Beamten des Magistrats der Stadt Wien bestelltLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Die Mitglieder, und zwar je zwei Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber und Dienstnehmer, werden nach Anhörung ihrer gesetzlichen Interessenvertretung oder, mangels einer solchen, der zuständigen Berufsvereinigung von der Landesregierung auf die Dauer von drei Jahren berufen. In gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied bestellt.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
(1) Für den Bereich des Landes Wien wird eine Einigungskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.

(2) Die Einigungskommission besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und vier Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmitgliedern§ 227 Wr. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung aus dem Stand der rechtskundigen Beamten des Magistrats der Stadt Wien bestelltLAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen. Die Mitglieder, und zwar je zwei Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber und Dienstnehmer, werden nach Anhörung ihrer gesetzlichen Interessenvertretung oder, mangels einer solchen, der zuständigen Berufsvereinigung von der Landesregierung auf die Dauer von drei Jahren berufen. In gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied bestellt.

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