Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 (Bgld. BO 2002) Fundstelle

Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2002 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. Juli 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Bgld. BO 2002)

StF: LGBl. Nr. 87/2002

Änderung

LGBl. Nr. 25/2008

LGBl. Nr. 31/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2002 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. Juli 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Bgld. BO 2002)

StF: LGBl. Nr. 87/2002

Änderung

LGBl. Nr. 25/2008

LGBl. Nr. 31/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002, wird verordnet:

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