§ 27 TGHKV 2014

Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 – TGHKV 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2022 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (kodifizierter Text), ABI. 2016 Nr. L 132, S. 58.

2.

Richtlinie 2015/2193/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, ABl. 2015 Nr. L 313, S. 3.

  1. 1.

Stand vor dem 19.12.2022

In Kraft vom 17.01.2018 bis 19.12.2022

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (kodifizierter Text), ABI. 2016 Nr. L 132, S. 58.

2.

Richtlinie 2015/2193/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, ABl. 2015 Nr. L 313, S. 3.

  1. 1.

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