Landes-Auslandsverwendungsverordnung (L-AVV) Fundstelle

Landes-Auslandsverwendungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2006 über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Landes Burgenland (Landes-Auslandsverwendungsverordnung - L-AVV)

StF: LGBl. Nr. 16/2006

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl. Nr. 39/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 g Abs. 3 des Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 68/2005, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2006 über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Landes Burgenland (Landes-Auslandsverwendungsverordnung - L-AVV)

StF: LGBl. Nr. 16/2006

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

LGBl. Nr. 39/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 g Abs. 3 des Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 68/2005, wird verordnet:

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