Art. 3 Oö. LRGV

Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999

Artikel III

Inkrafttreten

(Anm: Bestimmung aus der StF LGBl. Nr. 47/1994)

 

(1) Artikel I (Anm: enthält die O.ö. LRGV) tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, soweit sie als landesgesetzliche Vorschrift für Landesbedienstete in Geltung steht, außer Kraft.

(2) Die Kilometergeldsätze der §§ 8 und 9 des Artikels I treten rückwirkend mit 1. Mai 1992 in Kraft.

(3) ...

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999

Artikel III

Inkrafttreten

(Anm: Bestimmung aus der StF LGBl. Nr. 47/1994)

 

(1) Artikel I (Anm: enthält die O.ö. LRGV) tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, soweit sie als landesgesetzliche Vorschrift für Landesbedienstete in Geltung steht, außer Kraft.

(2) Die Kilometergeldsätze der §§ 8 und 9 des Artikels I treten rückwirkend mit 1. Mai 1992 in Kraft.

(3) ...

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