§ 39 TBV 2016 (weggefallen)

Technische Bauvorschriften 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2020 bis 31.12.9999
Die Behörde kann außer hinsichtlich der Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz und der Energieausweise weiters von der Einhaltung einzelner Bestimmungen dieser Verordnung absehen, wenn der Bauwerber durch ein Gutachten nach § 22 Abs. 2 lit§ 39 TBV 2016 seit 31.05.2020 weggefallen. e der Tiroler Bauordnung 2011 nachweist, dass durch andere geeignete Vorkehrungen den Bestimmungen dieser Verordnung entsprochen wird.

Stand vor dem 31.05.2020

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.05.2020
Die Behörde kann außer hinsichtlich der Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz und der Energieausweise weiters von der Einhaltung einzelner Bestimmungen dieser Verordnung absehen, wenn der Bauwerber durch ein Gutachten nach § 22 Abs. 2 lit§ 39 TBV 2016 seit 31.05.2020 weggefallen. e der Tiroler Bauordnung 2011 nachweist, dass durch andere geeignete Vorkehrungen den Bestimmungen dieser Verordnung entsprochen wird.

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