Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung (Oö. HVO) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. März 1996 über die Errichtung, den Betrieb sowie über die zur Sicherung einer fachgerechten Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen erforderlichen sonstigen Voraussetzungen (Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung)

StF: LGBl.Nr. 29/1996

Änderung

LGBl.Nr. 123/1996

LGBl.Nr. 128/2008

LGBl.Nr. 49/2010

LGBl.Nr. 105/2012

LGBl.Nr. 74/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 37 Abs. 9 und 10 des Oö. Sozialhilfegesetzes (Oö. SHGHVO), LGBl. Nr. 66/1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 9/1995, wird verordnet:

Fundstelle seit 30.09.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2020

In Kraft vom 01.04.1996 bis 30.09.2020
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. März 1996 über die Errichtung, den Betrieb sowie über die zur Sicherung einer fachgerechten Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen erforderlichen sonstigen Voraussetzungen (Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung)

StF: LGBl.Nr. 29/1996

Änderung

LGBl.Nr. 123/1996

LGBl.Nr. 128/2008

LGBl.Nr. 49/2010

LGBl.Nr. 105/2012

LGBl.Nr. 74/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 37 Abs. 9 und 10 des Oö. Sozialhilfegesetzes (Oö. SHGHVO), LGBl. Nr. 66/1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 9/1995, wird verordnet:

Fundstelle seit 30.09.2020 weggefallen.

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