§ 28 Oö. HVO (weggefallen)

Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 28 . April 1996 in KraftHVO seit 30.09.2020 weggefallen.

(2) Soweit in den vorstehenden Bestimmungen keine besonderen Fristen festgesetzt sind, sind die in dieser Verordnung normierten Mindeststandards spätestens ab 1. Jänner 1997 zu erfüllen.

Stand vor dem 30.09.2020

In Kraft vom 01.04.1996 bis 30.09.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 28 . April 1996 in KraftHVO seit 30.09.2020 weggefallen.

(2) Soweit in den vorstehenden Bestimmungen keine besonderen Fristen festgesetzt sind, sind die in dieser Verordnung normierten Mindeststandards spätestens ab 1. Jänner 1997 zu erfüllen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten