§ 28 W-DLG (weggefallen)

Wiener Dienstleistungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.10.2019 bis 31.12.9999
Behörde im Sinne des 5§ 28 W-DLG seit 18.10.2019 weggefallen. und 6. Abschnitts ist, soweit nicht anderes bestimmt ist, die nach den den jeweiligen Beruf regelnden landesrechtlichen Vorschriften in Angelegenheiten des Berufszugangs zuständige Behörde.

Stand vor dem 18.10.2019

In Kraft vom 29.07.2017 bis 18.10.2019
Behörde im Sinne des 5§ 28 W-DLG seit 18.10.2019 weggefallen. und 6. Abschnitts ist, soweit nicht anderes bestimmt ist, die nach den den jeweiligen Beruf regelnden landesrechtlichen Vorschriften in Angelegenheiten des Berufszugangs zuständige Behörde.

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