§ 2 Bgld. Vpub-VO 2012 (weggefallen)

Burgenländische Vergabepublikationsverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen von Auftragsvergaben gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 (§ 2 Bgld. Vergabepublikationsverordnung 2006), LGBl. Nr. 50/2006, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Burgenländische VergabepublikationsverordnungVpub-VO 2012, LGBl. Nr. 3/2013, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2018, tritt mit Ablauf des 28 seit 28.02.2019 weggefallen. Februar 2019 außer Kraft.

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 01.12.2018 bis 28.02.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen von Auftragsvergaben gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 (§ 2 Bgld. Vergabepublikationsverordnung 2006), LGBl. Nr. 50/2006, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Burgenländische VergabepublikationsverordnungVpub-VO 2012, LGBl. Nr. 3/2013, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2018, tritt mit Ablauf des 28 seit 28.02.2019 weggefallen. Februar 2019 außer Kraft.

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