§ 37 Bgld. DD (weggefallen)

Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2018 bis 31.12.9999
Für Amtshandlungen, die auf durch dieses Gesetz unmittelbar veranlassten Eingaben der Betroffenen zur Wahrung ihrer Interessen beruhen, sind keine Verwaltungsabgaben des Landes zu entrichten§ 37 Bgld. DD seit 25.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 25.05.2018

In Kraft vom 25.05.2018 bis 25.05.2018
Für Amtshandlungen, die auf durch dieses Gesetz unmittelbar veranlassten Eingaben der Betroffenen zur Wahrung ihrer Interessen beruhen, sind keine Verwaltungsabgaben des Landes zu entrichten§ 37 Bgld. DD seit 25.05.2018 weggefallen.

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