§ 1 Bgld. PGV 2014 (weggefallen)

Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der für die LKF-Gebühren zu verrechnende Betrag je LKF-Punkt und die Pflegegebühren in der allgemeinen Gebührenklasse nachstehender öffentlicher Krankenanstalten werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. Nr. 746/1996§ 1 , in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 17/2017, wie folgt festgesetzt:

LKF-Punkt

Pflegegebühren

A.ö. Landeskrankenhaus Güssing

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Ladislaus Batthyány-Strattmann Krankenhaus Kittsee

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberpullendorf

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberwart

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Krankenhaus der

Barmherzigen Brüder in Eisenstadt

1,35 Euro

669,11 Euro

Bgld. PGV 2014 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
Der für die LKF-Gebühren zu verrechnende Betrag je LKF-Punkt und die Pflegegebühren in der allgemeinen Gebührenklasse nachstehender öffentlicher Krankenanstalten werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. Nr. 746/1996§ 1 , in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 17/2017, wie folgt festgesetzt:

LKF-Punkt

Pflegegebühren

A.ö. Landeskrankenhaus Güssing

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Ladislaus Batthyány-Strattmann Krankenhaus Kittsee

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberpullendorf

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberwart

1,35 Euro

669,11 Euro

A.ö. Krankenhaus der

Barmherzigen Brüder in Eisenstadt

1,35 Euro

669,11 Euro

Bgld. PGV 2014 seit 31.12.2018 weggefallen.

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