§ 6 Bgld. PGV 2014 (weggefallen)

Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für den Voranschlag§ 6 Bgld. PGV 2014 wurden der für die LKF-Gebühren zu verrechnende Betrag je LKF-Punkt sowie die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten in folgender Höhe kostendeckend ermittelt:

LKF-Punkt

Pflegegebühren

A.ö. Landeskrankenhaus Güssing

1,49 Euro

673,82 Euro

A.ö. Ladislaus Batthyány-Strattmann Krankenhaus Kittsee

1,30 Euro

443,93 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberpullendorf

1,41 Euro

580,60 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberwart

1,46 Euro

682,53 Euro

A.ö. Krankenhaus der

Barmherzigen Brüder in Eisenstadt

1,39 Euro

630,43 Euro

seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Für den Voranschlag§ 6 Bgld. PGV 2014 wurden der für die LKF-Gebühren zu verrechnende Betrag je LKF-Punkt sowie die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten in folgender Höhe kostendeckend ermittelt:

LKF-Punkt

Pflegegebühren

A.ö. Landeskrankenhaus Güssing

1,49 Euro

673,82 Euro

A.ö. Ladislaus Batthyány-Strattmann Krankenhaus Kittsee

1,30 Euro

443,93 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberpullendorf

1,41 Euro

580,60 Euro

A.ö. Landeskrankenhaus Oberwart

1,46 Euro

682,53 Euro

A.ö. Krankenhaus der

Barmherzigen Brüder in Eisenstadt

1,39 Euro

630,43 Euro

seit 31.12.2018 weggefallen.

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