§ 6 Bgld. SAG (weggefallen)

Burgenländisches Schulaufsichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Als stimmberechtigte Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Landesschulrates dürfen - unbeschadet der bereits in diesem Gesetz bestimmten Erfordernisse - nur Personen bestellt werden, die in den Landtag wählbar sind§ 6 Bgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Als stimmberechtigte Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Landesschulrates dürfen - unbeschadet der bereits in diesem Gesetz bestimmten Erfordernisse - nur Personen bestellt werden, die in den Landtag wählbar sind§ 6 Bgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

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