§ 7 Bgld. SAG (weggefallen)

Burgenländisches Schulaufsichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat die Namen der in das Kollegium des Landesschulrates bestellten und entsendeten Mitglieder (Ersatzmitglieder) dem Landesschulrat mitzuteilen und im Landesamtsblatt für das Burgenland zu verlautbaren§ 7 Bgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Die Landesregierung hat die Namen der in das Kollegium des Landesschulrates bestellten und entsendeten Mitglieder (Ersatzmitglieder) dem Landesschulrat mitzuteilen und im Landesamtsblatt für das Burgenland zu verlautbaren§ 7 Bgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

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