§ 12 Bgld. SAG (weggefallen)

Burgenländisches Schulaufsichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel, §§ 6§ 12 , 7, 8, 9 AbsBgld. 1, §§ 10 und 11 AbsSAG seit 31.12.2018 weggefallen. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen die Abschnittsbezeichnungen I, III und IV samt Abschnittsüberschriften und der Abschnitt II.

(3) Die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, 2 und 3 sowie § 11a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3 Abs. 3 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 28.07.2015 bis 31.12.2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel, §§ 6§ 12 , 7, 8, 9 AbsBgld. 1, §§ 10 und 11 AbsSAG seit 31.12.2018 weggefallen. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen die Abschnittsbezeichnungen I, III und IV samt Abschnittsüberschriften und der Abschnitt II.

(3) Die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, 2 und 3 sowie § 11a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3 Abs. 3 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

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