§ 74k T-StG Bestehende Ausweisungen von Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräumen, bestehende Umgebungslärmkarten und Aktionspläne

Straßengesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.06.2018 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz wirdVerordnungen, die Richtlinie 2002/49/EG übernach § 74f des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 erlassen wurden, sowie strategische Umgebungslärmkarten und Aktionspläne, die Bewertungnach den §§ 74g und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 ausgearbeitet wurden, gelten als Ausweisung von Hauptverkehrsstraßen und Bekämpfung von UmgebungslärmBallungsräumen, ABl. Nr. L 189 vom 18. Juli 2002als strategische Umgebungslärmkarten und als Aktionspläne im Sinn der §§ 74f, S. 12 ff., umgesetzt74g und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2018.

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 26.04.2013 bis 31.05.2015

Mit diesem Gesetz wirdVerordnungen, die Richtlinie 2002/49/EG übernach § 74f des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 erlassen wurden, sowie strategische Umgebungslärmkarten und Aktionspläne, die Bewertungnach den §§ 74g und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017 ausgearbeitet wurden, gelten als Ausweisung von Hauptverkehrsstraßen und Bekämpfung von UmgebungslärmBallungsräumen, ABl. Nr. L 189 vom 18. Juli 2002als strategische Umgebungslärmkarten und als Aktionspläne im Sinn der §§ 74f, S. 12 ff., umgesetzt74g und 74h des Tiroler Straßengesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2018.

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