Art. 3 Bgld. RPG (weggefallen)

Burgenländisches Raumplanungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Gemeinden haben ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

(2) Art. I Z3 Bgld. 12 findet keine Anwendung auf Bescheide, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung in Rechtskraft erwachsen sindRPG seit 31.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 20.06.1981 bis 31.07.2019
(1) Die Gemeinden haben ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

(2) Art. I Z3 Bgld. 12 findet keine Anwendung auf Bescheide, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung in Rechtskraft erwachsen sindRPG seit 31.07.2019 weggefallen.

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