Art. 4 Bgld. RPG (weggefallen)

Burgenländisches Raumplanungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
(1) Art. I Z4 Bgld. 9 und 13 treten rückwirkend mit 1RPG seit 31.07.2019 weggefallen. Juli 1969 in Kraft.

(2) Art. I Z. 7 tritt rückwirkende mit 1. Dezember 1980 in Kraft.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Mit dem Inkrafttreten dieses gesetzes verliert Art. II Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vom 30. November 1973, LGBl. Nr. 5/1974, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz geändert wird, seine Wirksamkeit.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 20.06.1981 bis 31.07.2019
(1) Art. I Z4 Bgld. 9 und 13 treten rückwirkend mit 1RPG seit 31.07.2019 weggefallen. Juli 1969 in Kraft.

(2) Art. I Z. 7 tritt rückwirkende mit 1. Dezember 1980 in Kraft.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Mit dem Inkrafttreten dieses gesetzes verliert Art. II Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vom 30. November 1973, LGBl. Nr. 5/1974, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz geändert wird, seine Wirksamkeit.

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