§ 14e Bgld. RPG (weggefallen)

Burgenländisches Raumplanungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 7 300 Euro zu bestrafen, wer

a)

entgegen § 14d Abs. 3 ein Einkaufszentrum ohne Bewilligung errichtet, wesentlich erweitert oder ein bestehendes Gebäude als Einkaufszentrum verwendet und diesen rechtswidrigen Zustand aufrechterhält,

b)

die in der Bewilligung gemäß § 14d Abs. 4 vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt oder sonst von der Bewilligung abweicht und diesen rechtswidrigen Zustand aufrechterhält.

§ 14e Bgld. RPG seit 31.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2019
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 7 300 Euro zu bestrafen, wer

a)

entgegen § 14d Abs. 3 ein Einkaufszentrum ohne Bewilligung errichtet, wesentlich erweitert oder ein bestehendes Gebäude als Einkaufszentrum verwendet und diesen rechtswidrigen Zustand aufrechterhält,

b)

die in der Bewilligung gemäß § 14d Abs. 4 vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt oder sonst von der Bewilligung abweicht und diesen rechtswidrigen Zustand aufrechterhält.

§ 14e Bgld. RPG seit 31.07.2019 weggefallen.

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