§ 28a Bgld. RPG (weggefallen)

Burgenländisches Raumplanungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften bzw§ 28a Bgld. Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 27. 07. 2012 S. 1;

2.

Richtlinie 2003/105/EG zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 2003 S. 97;

3.

Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18. 07. 2002 S. 12;

4.

Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. 07. 2001 S. 30.

RPG seit 31.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 31.10.2015 bis 31.07.2019
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften bzw§ 28a Bgld. Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 27. 07. 2012 S. 1;

2.

Richtlinie 2003/105/EG zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 2003 S. 97;

3.

Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18. 07. 2002 S. 12;

4.

Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. 07. 2001 S. 30.

RPG seit 31.07.2019 weggefallen.

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