§ 6 Bgld. JagdV Wilddichte

Bgld. Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.12.9999

Als tragbare Wilddichte werden für Dam-, Muffel- und Schwarzwild höchstens 10 Stück pro ha, für Rotwild höchstens 5 Stück pro ha festgelegt.

1.

Damwild höchstens 20 adulte Tiere pro ha

2.

Muffelwild höchstens 15 adulte Tiere pro ha

3.

Schwarzwild höchstens 5 adulte Tiere pro ha

4.

Rotwild höchstens 10 adulte Tiere pro ha

festgelegt.

Stand vor dem 31.01.2007

In Kraft vom 01.02.2005 bis 31.01.2007

Als tragbare Wilddichte werden für Dam-, Muffel- und Schwarzwild höchstens 10 Stück pro ha, für Rotwild höchstens 5 Stück pro ha festgelegt.

1.

Damwild höchstens 20 adulte Tiere pro ha

2.

Muffelwild höchstens 15 adulte Tiere pro ha

3.

Schwarzwild höchstens 5 adulte Tiere pro ha

4.

Rotwild höchstens 10 adulte Tiere pro ha

festgelegt.

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