§ 37 Bgld. JagdV Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für Jagdkarten,

Bgld. Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999
Zur Ausstellung von Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheinen sind ausschließlich die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung aufgelegten, in der Anlage angeführten Vordrucke zu verwenden, und zwar:

Anlage 12 in weißer Farbe für die Jagdkarte;

Anlage 13 in grüner Farbe für die 24-stündige Jagdgastkarte;

Anlage 14 in gelber Farbe für die einmonatige Jagdgastkarte;

Anlage 15 in blauer Farbe für den Jagderlaubnisschein für eine Woche;

Anlage 16 in brauner Farbe für den eine Woche übersteigenden Jagderlaubnisschein.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)

Stand vor dem 09.06.2017

In Kraft vom 01.02.2005 bis 09.06.2017
Zur Ausstellung von Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheinen sind ausschließlich die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung aufgelegten, in der Anlage angeführten Vordrucke zu verwenden, und zwar:

Anlage 12 in weißer Farbe für die Jagdkarte;

Anlage 13 in grüner Farbe für die 24-stündige Jagdgastkarte;

Anlage 14 in gelber Farbe für die einmonatige Jagdgastkarte;

Anlage 15 in blauer Farbe für den Jagderlaubnisschein für eine Woche;

Anlage 16 in brauner Farbe für den eine Woche übersteigenden Jagderlaubnisschein.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)

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