§ 81 Bgld. JagdV Ringgrößen

Bgld. Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2017 bis 31.12.9999
Als Richtwerte für die Ringgrößen gelten:

Zwergfalken, Amerikanische Buntfalken 5 mm,
Amerikanische Buntfalken, Kurzfangsperber 6 mm,
Turmfalken, Merline, Weihen, Rauhfußkauze, Steinkauze 8 mm,
Turmfalken, Baumfalken, Großfalken-Terzel (Wanderfalk

Lanner, Saker etc.), Habicht-Terzel, Schleiereulen,

Waldkauze, Waldohreulen

10 mm,

Großfalken-Weibchen (Wanderfalk etc.), Habichtweibchen 12 mm,
Bussarde, Milane, Schlangenadler 16 mm,
Uhu, Bartkauze, Schneeeulen 25 mm,
Adler und Geier 30 mm.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 26/2017)

Stand vor dem 17.05.2017

In Kraft vom 01.02.2005 bis 17.05.2017
Als Richtwerte für die Ringgrößen gelten:

Zwergfalken, Amerikanische Buntfalken 5 mm,
Amerikanische Buntfalken, Kurzfangsperber 6 mm,
Turmfalken, Merline, Weihen, Rauhfußkauze, Steinkauze 8 mm,
Turmfalken, Baumfalken, Großfalken-Terzel (Wanderfalk

Lanner, Saker etc.), Habicht-Terzel, Schleiereulen,

Waldkauze, Waldohreulen

10 mm,

Großfalken-Weibchen (Wanderfalk etc.), Habichtweibchen 12 mm,
Bussarde, Milane, Schlangenadler 16 mm,
Uhu, Bartkauze, Schneeeulen 25 mm,
Adler und Geier 30 mm.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 26/2017)

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