§ 95 Bgld. JagdV Mindestwerte für die Auftreffenergie

Bgld. Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999
(1) Für die Munition zur Bejagung des Schalenwildes werden folgende Mindestwerte für die Auftreffenergie auf 100 m (E 100) festgelegt: für Rehwild mindestens 1000 Joule, für Nachwuchsstücke von Rot-, Muffel-, Dam-, Sika- und Schwarzwild mindestens 2000 Joule und für alles übrige Schalenwild mindestens 2500 Joule.

(2) Für die Abgabe von Fangschüssen mit Faustfeuerwaffen hat die Auftreffenergie (EO) mindestens 250 Joule und der Kaliberdurchmesser mindestens 8,5 mm zu betragen.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)

Stand vor dem 09.06.2017

In Kraft vom 01.02.2005 bis 09.06.2017
(1) Für die Munition zur Bejagung des Schalenwildes werden folgende Mindestwerte für die Auftreffenergie auf 100 m (E 100) festgelegt: für Rehwild mindestens 1000 Joule, für Nachwuchsstücke von Rot-, Muffel-, Dam-, Sika- und Schwarzwild mindestens 2000 Joule und für alles übrige Schalenwild mindestens 2500 Joule.

(2) Für die Abgabe von Fangschüssen mit Faustfeuerwaffen hat die Auftreffenergie (EO) mindestens 250 Joule und der Kaliberdurchmesser mindestens 8,5 mm zu betragen.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)

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