§ 124 Bgld. JagdV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. Jagdverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2016 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 2005 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-TretenInkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Jagdverordnung, LGBl. Nr. 24/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 83/2002, außer Kraft.

(3) Die Änderungen der Verordnung in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit 1. Februar 2007 in Kraft.

(4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 124, § 15 Abs. 3, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 5 und 7, §§ 41, 76 Abs. 1 und 5, § 77 Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 1, § 88 Abs. 1, die Überschrift zu § 124 und § 124 Abs. 2 treten mit 1. Februar 2016 in Kraft, gleichzeitig entfällt § 29 Abs. 3.

Stand vor dem 31.01.2016

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.01.2016

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 2005 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-TretenInkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Jagdverordnung, LGBl. Nr. 24/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 83/2002, außer Kraft.

(3) Die Änderungen der Verordnung in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit 1. Februar 2007 in Kraft.

(4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 124, § 15 Abs. 3, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 5 und 7, §§ 41, 76 Abs. 1 und 5, § 77 Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 1, § 88 Abs. 1, die Überschrift zu § 124 und § 124 Abs. 2 treten mit 1. Februar 2016 in Kraft, gleichzeitig entfällt § 29 Abs. 3.

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