§ 26u LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gemäß §§ 26f § 26u LArbOund 26p nur vor den ordentlichen Gerichten nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 29.10.2022
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gemäß §§ 26f § 26u LArbOund 26p nur vor den ordentlichen Gerichten nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden seit 29.10.2022 weggefallen.

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