§ 117 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung im Landesamtsblatt für das Burgenland zu veröffentlichen hat§ 117 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen.

(2) Der Bericht ist nach Art. 27 des Übereinkommens Nr. 129 der Internationalen Arbeitskonferenz zu gestalten.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 26.10.1977 bis 29.10.2022
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung im Landesamtsblatt für das Burgenland zu veröffentlichen hat§ 117 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen.

(2) Der Bericht ist nach Art. 27 des Übereinkommens Nr. 129 der Internationalen Arbeitskonferenz zu gestalten.

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