§ 271 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Unbeschadet des § 278 § 271 LArbOhaben die Mitglieder des SCE-Betriebsrats die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerschaft der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnitts durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 15.01.2008 bis 29.10.2022
Unbeschadet des § 278 § 271 LArbOhaben die Mitglieder des SCE-Betriebsrats die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerschaft der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnitts durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren seit 29.10.2022 weggefallen.

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