§ 97 Bgld. BSchG 2001 Eigener Wirkungsbereich

Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.10.2001 bis 31.12.9999

Die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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In Kraft vom 02.10.2001 bis 31.12.9999

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