§ 98 Bgld. BSchG 2001 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.10.2001 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.

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