§ 10b Bgld. MSG Deckelung der Mindeststandards

Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2018 bis 31.12.9999

(1) Die Summe der Mindeststandards (Anm.: §§ 9 § 10b und 10a) aller Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, ist mit dem monatlichen Betrag von 1 500 Euro begrenzt, sofern die im Haushalt lebenden volljährigen Personen arbeitsfähig sind, der Einsatz der Arbeitskraft von diesen verlangt werden darf (wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben - § 7 Abs. 4LGBl. Nr. 82/2018) und für diese keine Anrechnung von Einkommen (§ 6 Abs. 1) stattfindet.

(2) Im Falle einer Überschreitung des Betrages nach Abs. 1 sind die Mindeststandards der einzelnen Personen gleichmäßig prozentuell zu kürzen, sodass ihre Summe genau 1 500 Euro beträgt.

Stand vor dem 27.12.2018

In Kraft vom 01.07.2017 bis 27.12.2018

(1) Die Summe der Mindeststandards (Anm.: §§ 9 § 10b und 10a) aller Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, ist mit dem monatlichen Betrag von 1 500 Euro begrenzt, sofern die im Haushalt lebenden volljährigen Personen arbeitsfähig sind, der Einsatz der Arbeitskraft von diesen verlangt werden darf (wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben - § 7 Abs. 4LGBl. Nr. 82/2018) und für diese keine Anrechnung von Einkommen (§ 6 Abs. 1) stattfindet.

(2) Im Falle einer Überschreitung des Betrages nach Abs. 1 sind die Mindeststandards der einzelnen Personen gleichmäßig prozentuell zu kürzen, sodass ihre Summe genau 1 500 Euro beträgt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten