§ 27 Bgld. SSWG

Bgld. Starkstromwegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2022 bis 31.12.9999

(1) §§ 20, 22 und 23 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 7 Abs. 3 und 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 10 Abs. 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(4) § 10 Abs. 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(5) § 3 Abs. 2, 3 und 4, § 7 Abs. 3 und 4, § 12 Abs. 1 lit. d, § 20a Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 20.04.2022

In Kraft vom 17.12.2020 bis 20.04.2022

(1) §§ 20, 22 und 23 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 7 Abs. 3 und 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 10 Abs. 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(4) § 10 Abs. 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(5) § 3 Abs. 2, 3 und 4, § 7 Abs. 3 und 4, § 12 Abs. 1 lit. d, § 20a Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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