§ 27 ZLPV 2006 (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2009 bis 31.12.9999
Theoretische Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten

§ 27§ 27 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind:

1.

Luftrecht,

2.

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,

3.

Flugleistung und Flugplanung,

4.

Menschliches Leistungsvermögen,

5.

Meteorologie,

6.

Navigation,

7.

Flugbetriebliche Verfahren,

8.

Aerodynamik.

Stand vor dem 14.03.2009

In Kraft vom 01.06.2006 bis 14.03.2009
Theoretische Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten

§ 27§ 27 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten sind die folgenden Gegenstände in dem Umfang, wie sie für Privat-Hubschrauberpiloten von Bedeutung sind:

1.

Luftrecht,

2.

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,

3.

Flugleistung und Flugplanung,

4.

Menschliches Leistungsvermögen,

5.

Meteorologie,

6.

Navigation,

7.

Flugbetriebliche Verfahren,

8.

Aerodynamik.

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