§ 43 ZLPV 2006 (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2009 bis 31.12.9999
Praktische Instrumentenflugprüfung für Hubschrauberpiloten

§ 43§ 43 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen. Bei der praktischen Prüfung zur Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauberpiloten hat der Bewerber die in Anlage 7 angegebenen Abschnitte in den vorgegebenen Toleranzen auszuführen.

Stand vor dem 14.03.2009

In Kraft vom 01.06.2006 bis 14.03.2009
Praktische Instrumentenflugprüfung für Hubschrauberpiloten

§ 43§ 43 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen. Bei der praktischen Prüfung zur Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauberpiloten hat der Bewerber die in Anlage 7 angegebenen Abschnitte in den vorgegebenen Toleranzen auszuführen.

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