Art. 5 § 24 VbtG (weggefallen)

Verbotsgesetz 1947

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.9999
Artikel V: Volksgerichte

Art. 5 § 24. VbtG (Anmweggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955)

Stand vor dem 31.12.1955

In Kraft vom 31.12.1955 bis 31.12.1955
Artikel V: Volksgerichte

Art. 5 § 24. VbtG (Anmweggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955)

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