Art. 3 StbG (weggefallen)

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Artikel III

(zu § 1, BGBl. Nr. 311/1985)

(1) § 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311, ist aufgehoben.

(2) Eine Unterteilung der Staatsbürgerschaft in eine Bundes- und eine Landesbürgerschaft unter Beibehaltung der in Art. 6 B-VG in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 1/1930 festgelegten Zielsetzungen bleibt einer besonderen bundesverfassungsrechtlichen Regelung vorbehalten3 StbG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.2007
Artikel III

(zu § 1, BGBl. Nr. 311/1985)

(1) § 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311, ist aufgehoben.

(2) Eine Unterteilung der Staatsbürgerschaft in eine Bundes- und eine Landesbürgerschaft unter Beibehaltung der in Art. 6 B-VG in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 1/1930 festgelegten Zielsetzungen bleibt einer besonderen bundesverfassungsrechtlichen Regelung vorbehalten3 StbG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten