Art. 4 SchOG

Schulorganisationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999

(1) Am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien darfdürfen in der 6. bis 8. Klasse eine dritte lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand und alternativ dazu Pflichtgegenstände, die die digitalen, naturwissenschaftlichen und technischen Kompetenzen fördern, in demselben Stundenausmaß wie die dritte lebende Fremdsprache geführt werden.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 01.09.1990 bis 31.08.2022

(1) Am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien darfdürfen in der 6. bis 8. Klasse eine dritte lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand und alternativ dazu Pflichtgegenstände, die die digitalen, naturwissenschaftlichen und technischen Kompetenzen fördern, in demselben Stundenausmaß wie die dritte lebende Fremdsprache geführt werden.

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