§ 57o PG 1965 (weggefallen)

Pensionsgesetz 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH

§ 57o PG 1965 (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat auf Verlangen der Österreichichen Bundesforste AG die Auszahlung und gegebenenfalls die gemeinsame Versteuerung der nach diesem Abschnitt ab dem 1. Jänner 2002 gebührenden Leistungen gegen angemessenes Entgelt seitens der Österreichischen Bundesforste AG durchzuführen.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2002
Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH

§ 57o PG 1965 (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat auf Verlangen der Österreichichen Bundesforste AG die Auszahlung und gegebenenfalls die gemeinsame Versteuerung der nach diesem Abschnitt ab dem 1. Jänner 2002 gebührenden Leistungen gegen angemessenes Entgelt seitens der Österreichischen Bundesforste AG durchzuführen.

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