Art. 1 § 27 MPG (weggefallen)

Medizinproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.06.2000 bis 31.12.9999
Konformitätsbewertung

Art. 1 § 27 MPG (weggefallen) seit 07.06.2000 weggefallen. Medizinprodukte dürfen nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn ihre Konformität mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe einer Verordnung nach § 28 bewertet wurde.

Stand vor dem 06.06.2000

In Kraft vom 01.01.1997 bis 06.06.2000
Konformitätsbewertung

Art. 1 § 27 MPG (weggefallen) seit 07.06.2000 weggefallen. Medizinprodukte dürfen nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn ihre Konformität mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe einer Verordnung nach § 28 bewertet wurde.

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