§ 35 FOG (weggefallen)

Forschungsorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2004 bis 31.12.9999
§ 34 § 35 FOGgilt sinngemäß für die Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationsdienste der in den §§ 17 bis 33 genannten Einrichtungen sowie für sonstige Einrichtungen des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens des Bundes sowie für solche Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen (weggefallen) seit 15.07.2004 weggefallen.

Stand vor dem 14.07.2004

In Kraft vom 25.07.1981 bis 14.07.2004
§ 34 § 35 FOGgilt sinngemäß für die Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationsdienste der in den §§ 17 bis 33 genannten Einrichtungen sowie für sonstige Einrichtungen des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens des Bundes sowie für solche Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen (weggefallen) seit 15.07.2004 weggefallen.

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