§ 16c FTFG (weggefallen)

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.01.2006 bis 31.12.9999
Formen der Finanzierung

§ 16c FTFG (weggefallen) seit 14.01.2006 weggefallen. Als Formen der Finanzierung kommen insbesondere in Betracht:

1.

zins- oder amortisationsbegünstigte Darlehen oder

2.

Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditzuschüsse oder

3.

sonstige Geldzuwendungen oder

4.

Forschungs- und Entwicklungsaufträge gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 des Bundesvergabegesetzes 2002, BGBl. I Nr. 99/2002.

Stand vor dem 13.01.2006

In Kraft vom 01.07.2003 bis 13.01.2006
Formen der Finanzierung

§ 16c FTFG (weggefallen) seit 14.01.2006 weggefallen. Als Formen der Finanzierung kommen insbesondere in Betracht:

1.

zins- oder amortisationsbegünstigte Darlehen oder

2.

Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditzuschüsse oder

3.

sonstige Geldzuwendungen oder

4.

Forschungs- und Entwicklungsaufträge gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 des Bundesvergabegesetzes 2002, BGBl. I Nr. 99/2002.

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