§ 53 EheG (weggefallen)

Ehegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1945 bis 31.12.9999
§ 53 EheG. (Anmweggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I § 1 Z 1 StGBl. Nr. 31/1945.)

Stand vor dem 30.06.1945

In Kraft vom 30.06.1945 bis 30.06.1945
§ 53 EheG. (Anmweggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I § 1 Z 1 StGBl. Nr. 31/1945.)