Art. 3 § 2 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.1997 bis 31.12.9999
§ 2. (Anm.: Art. III) Die Überweisungen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zur Finanzierung von Baumaßnahmen gemäß Artikel II3 § 2 Abs. 2 sind in der Anlage IASFINAG-G (Bundesvoranschlagweggefallen) zum Bundesfinanzgesetz 1982 bei dem neu zu eröffnenden Ansatz 2/64305 „Beitrag der ASFINAG'' zu vereinnahmenseit 12.09.1997 weggefallen.

Stand vor dem 11.09.1997

In Kraft vom 01.11.1982 bis 11.09.1997
§ 2. (Anm.: Art. III) Die Überweisungen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zur Finanzierung von Baumaßnahmen gemäß Artikel II3 § 2 Abs. 2 sind in der Anlage IASFINAG-G (Bundesvoranschlagweggefallen) zum Bundesfinanzgesetz 1982 bei dem neu zu eröffnenden Ansatz 2/64305 „Beitrag der ASFINAG'' zu vereinnahmenseit 12.09.1997 weggefallen.

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