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Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sindAnl. 2 AktG (§ 260weggefallen)Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind (Paragraph 260,)
A seit 01.03.1991 weggefallen. Auf der Aktivseite:
I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.römisch eins. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.
II. Anlagevermögen:römisch II. Anlagevermögen:
III. Umlaufvermögen:römisch III. Umlaufvermögen:
IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
V. Verlust:römisch fünf. Verlust:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Aktiva ...
B. Auf der Passivseite:
I. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.römisch eins. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.
II. Rücklagen:römisch II. Rücklagen:
III. Wertberichtigungen:römisch III. Wertberichtigungen:
IV. Rückstellungen.römisch IV. Rückstellungen.
V. Verbindlichkeiten:römisch fünf. Verbindlichkeiten:
VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
VII. Gewinn:römisch VII. Gewinn:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Passiva ...
VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.römisch VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.
AUFWENDUNGEN:
Summe der Aufwendungen ...
ERTRÄGE:
Summe der Erträge ...
Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sindAnl. 2 AktG (§ 260weggefallen)Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind (Paragraph 260,)
A seit 01.03.1991 weggefallen. Auf der Aktivseite:
I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.römisch eins. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.
II. Anlagevermögen:römisch II. Anlagevermögen:
III. Umlaufvermögen:römisch III. Umlaufvermögen:
IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
V. Verlust:römisch fünf. Verlust:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Aktiva ...
B. Auf der Passivseite:
I. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.römisch eins. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.
II. Rücklagen:römisch II. Rücklagen:
III. Wertberichtigungen:römisch III. Wertberichtigungen:
IV. Rückstellungen.römisch IV. Rückstellungen.
V. Verbindlichkeiten:römisch fünf. Verbindlichkeiten:
VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
VII. Gewinn:römisch VII. Gewinn:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Passiva ...
VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.römisch VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.
AUFWENDUNGEN:
Summe der Aufwendungen ...
ERTRÄGE:
Summe der Erträge ...