Anl. 2 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1991 bis 31.12.9999
--------

Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sindAnl. 2 AktG (§ 260weggefallen)

1.

Jahresbilanz

A seit 01.03.1991 weggefallen. Auf der Aktivseite:

I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.

II. Anlagevermögen:

1.

unbebaute Grundstücke

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

2.

Wohngebäude und andere Gebäude

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

3.

noch nicht abgerechnete Neubauten

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

4.

Maschinen und maschinelle Anlagen

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

5.

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

6.

Beteiligungen, gleichviel, ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den dritten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

7.

andere Wertpapiere des Anlagevermögens

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

8.

sonstiges Anlagevermögen

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...).

III. Umlaufvermögen:

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2.

zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte unbebaute Grundstücke;

3.

zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte

a)

fertiggestellte Baulichkeiten,

b)

noch nicht fertiggestellte Baulichkeiten;

4.

Wertpapiere, soweit sie nicht unter II Z 6 oder 7, III

Z. 5, 12 oder 13 anzuführen sind;

5.

eigene Aktien und Aktien einer herrschenden Gesellschaft unter Angabe ihres Nennbetrags;

6.

Hypotheken;

7.

von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen;

8.

Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen;

9.

Forderungen an Konzernunternehmen;

10.

Forderungen aus Krediten gemäß § 80;

11.

Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;

12.

Wechsel;

13.

Schecks;

14.

Kassenbestand einschließlich von Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und beim Österreichischen Postsparkassenamt;

15.

andere Bankguthaben;

16.

sonstige Forderungen;

17.

sonstiges Umlaufvermögen.

IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

V. Verlust:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Aktiva ...

B. Auf der Passivseite:

I. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.

II. Rücklagen:

1.

gesetzliche Rücklage;

2.

andere Rücklagen (freie Rücklagen):

a)

zweckgebundene,

b)

nicht zweckgebundene.

III. Wertberichtigungen:

1.

zu Posten des Anlagevermögens;

2.

zu Posten des Umlaufvermögens.

IV. Rückstellungen.

V. Verbindlichkeiten:

1.

Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;

2.

Hypotheken;

3.

Zwischenkredite unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;

4.

von Arbeitern und Angestellten gegebene Kautionen;

5.

Spareinlagen;

6.

Einlagen der Mieter:

a)

Mieterdarlehen,

b)

Mietersicherheiten;

7.

Verbindlichkeiten gegenüber Eigentumsanwärtern;

8.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

9.

Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;

10.

Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:

a)

kurzfristige,

b)

langfristige;

11.

Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen;

12.

sonstige Verbindlichkeiten.

VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

VII. Gewinn:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Passiva ...

VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.

2.

Gewinn- und Verlustrechnung.

AUFWENDUNGEN:

1.

Abschreibungen und Zuweisungen zu Wertberichtigungen:

a)

auf Anlagevermögen,

b)

auf Umlaufvermögen;

2.

Verwaltungskosten:

a)

Löhne, Gehälter und sonstiger Personalaufwand,

b)

soziale Abgaben und freiwillige soziale Leistungen,

c)

Sachaufwand;

3.

Betriebskosten;

4.

Instandhaltungskosten;

5.

Zinsen;

6.

Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht;

7.

Beträge von

a)

Wertminderungen,

b)

sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist;

8.

außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Z 1 bis 7 und 9 enthalten sind;

9.

alle übrigen Aufwendungen;

10.

Reingewinn des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Aufwendungen ...

ERTRÄGE:

1.

Mietzinseinnahmen (einschließlich von Mietzinszuschüssen);

2.

Zinsenzuschüsse;

3.

Entgelte für die Benützung von Nebenanlagen;

4.

Entgelte aus Verpachtungen;

5.

Erträge aus Beteiligungen;

6.

Zinsen;

7.

außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind;

8.

die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge;

9.

außergewöhnliche Zuwendungen;

10.

Reinverlust des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Erträge ...

Stand vor dem 28.02.1991

In Kraft vom 01.01.1966 bis 28.02.1991
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Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sindAnl. 2 AktG (§ 260weggefallen)

1.

Jahresbilanz

A seit 01.03.1991 weggefallen. Auf der Aktivseite:

I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.

II. Anlagevermögen:

1.

unbebaute Grundstücke

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

2.

Wohngebäude und andere Gebäude

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

3.

noch nicht abgerechnete Neubauten

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

4.

Maschinen und maschinelle Anlagen

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

5.

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

6.

Beteiligungen, gleichviel, ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den dritten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

7.

andere Wertpapiere des Anlagevermögens

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);

8.

sonstiges Anlagevermögen

(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...).

III. Umlaufvermögen:

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2.

zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte unbebaute Grundstücke;

3.

zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte

a)

fertiggestellte Baulichkeiten,

b)

noch nicht fertiggestellte Baulichkeiten;

4.

Wertpapiere, soweit sie nicht unter II Z 6 oder 7, III

Z. 5, 12 oder 13 anzuführen sind;

5.

eigene Aktien und Aktien einer herrschenden Gesellschaft unter Angabe ihres Nennbetrags;

6.

Hypotheken;

7.

von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen;

8.

Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen;

9.

Forderungen an Konzernunternehmen;

10.

Forderungen aus Krediten gemäß § 80;

11.

Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;

12.

Wechsel;

13.

Schecks;

14.

Kassenbestand einschließlich von Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und beim Österreichischen Postsparkassenamt;

15.

andere Bankguthaben;

16.

sonstige Forderungen;

17.

sonstiges Umlaufvermögen.

IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

V. Verlust:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Aktiva ...

B. Auf der Passivseite:

I. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.

II. Rücklagen:

1.

gesetzliche Rücklage;

2.

andere Rücklagen (freie Rücklagen):

a)

zweckgebundene,

b)

nicht zweckgebundene.

III. Wertberichtigungen:

1.

zu Posten des Anlagevermögens;

2.

zu Posten des Umlaufvermögens.

IV. Rückstellungen.

V. Verbindlichkeiten:

1.

Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;

2.

Hypotheken;

3.

Zwischenkredite unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;

4.

von Arbeitern und Angestellten gegebene Kautionen;

5.

Spareinlagen;

6.

Einlagen der Mieter:

a)

Mieterdarlehen,

b)

Mietersicherheiten;

7.

Verbindlichkeiten gegenüber Eigentumsanwärtern;

8.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

9.

Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;

10.

Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:

a)

kurzfristige,

b)

langfristige;

11.

Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen;

12.

sonstige Verbindlichkeiten.

VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

VII. Gewinn:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Passiva ...

VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.

2.

Gewinn- und Verlustrechnung.

AUFWENDUNGEN:

1.

Abschreibungen und Zuweisungen zu Wertberichtigungen:

a)

auf Anlagevermögen,

b)

auf Umlaufvermögen;

2.

Verwaltungskosten:

a)

Löhne, Gehälter und sonstiger Personalaufwand,

b)

soziale Abgaben und freiwillige soziale Leistungen,

c)

Sachaufwand;

3.

Betriebskosten;

4.

Instandhaltungskosten;

5.

Zinsen;

6.

Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht;

7.

Beträge von

a)

Wertminderungen,

b)

sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist;

8.

außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Z 1 bis 7 und 9 enthalten sind;

9.

alle übrigen Aufwendungen;

10.

Reingewinn des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Aufwendungen ...

ERTRÄGE:

1.

Mietzinseinnahmen (einschließlich von Mietzinszuschüssen);

2.

Zinsenzuschüsse;

3.

Entgelte für die Benützung von Nebenanlagen;

4.

Entgelte aus Verpachtungen;

5.

Erträge aus Beteiligungen;

6.

Zinsen;

7.

außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind;

8.

die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge;

9.

außergewöhnliche Zuwendungen;

10.

Reinverlust des Geschäftsjahrs

(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Erträge ...

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