§ 111 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1938 bis 31.12.9999
b) Gänzliche Trennung;

bey Katholiken durch den Tod,

§ 111 ABGB seit 01.08.1938 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 128, dRGBl. I S 807/1938.)

Stand vor dem 01.08.1938

In Kraft vom 01.08.1938 bis 01.08.1938
b) Gänzliche Trennung;

bey Katholiken durch den Tod,

§ 111 ABGB seit 01.08.1938 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 128, dRGBl. I S 807/1938.)