§ 124 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.1860 bis 31.12.9999
a) in Rücksicht der Ehehindernisse;

§ 124 ABGB seit 20.01.1860 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 1, RGBl. Nr. 217/1859.)

Stand vor dem 20.01.1860

In Kraft vom 20.01.1860 bis 20.01.1860
a) in Rücksicht der Ehehindernisse;

§ 124 ABGB seit 20.01.1860 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 1, RGBl. Nr. 217/1859.)