§ 868 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.01.1868 bis 31.12.9999
§ 868 ABGB seit 03.01.1868 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 5, RGBl. Nr. 131/1867)

Stand vor dem 03.01.1868

In Kraft vom 03.01.1868 bis 03.01.1868
§ 868 ABGB seit 03.01.1868 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 5, RGBl. Nr. 131/1867)